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   BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 136.90   

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BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 136.90 (https://dejure.org/1991,23151)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1991 - 1 WB 136.90 (https://dejure.org/1991,23151)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - 1 WB 136.90 (https://dejure.org/1991,23151)
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - Personalführende Stelle -

    Wie der Senat bereits entschieden hat, können bei der Besetzung eines A 9 mA-Dienstpostens außer der Leistung auch erforderliche Ausbildungen und Vorverwendungen berücksichtigt werden (Beschluß vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [252]>) mit der Folge, daß sich auch die Auswahl eines geringfügig schlechter beurteilten Konkurrenten durchaus im Rahmen des Bewertungsspielraums der personalführenden Stelle hält (vgl. Beschluß vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - ).
  • BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92

    Rechtswidrigkeit einer Besetzung des Dienstpostens Leiter Spezialstab Auswertung,

    Dabei hat er sich am Leistungsprinzip zu orientieren und im übrigen nur bei im wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägung darüber zu befinden, welchen sonstigen Gesichtspunkten für die beabsichtigte Maßnahme Gewichtung beigemessen werden kann und soll (Beschluß vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 75.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Aufhebung einer Versetzungsverfügung -

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, kann und darf es nicht Aufgabe des Gerichts sein, die Einschätzung der personalbearbeitenden Vorgesetzten durch eine eigene oder andere Einschätzung zu ersetzen (vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - und vom 9. November 1994 a.a.O.).
  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94

    Antrag auf Versetzung auf den Dienstposten "Leitender Apotheker der Luftwaffe" -

    Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, daß im Einzelfall ohne Rechtsfehler bei spezifischer Eignung eines Soldaten für einen bestimmten, besondere Anforderungen stellenden Dienstposten im Rahmen der Ermessensausübung von der auf Grund der allgemeinen Bewertung von Eignung, Befähigung und Leistung gestellten Reihung abgewichen und Gesichtspunkten wie besondere Ausbildung und/oder Vorverwendungen eine entscheidende Gewichtung beigemessen werden konnte; er hat diese Ausnahmen jedoch bei grundsätzlicher Eignung stets an die Voraussetzung geknüpft, daß nur geringe Leistungsunterschiede zwischen den in Betracht gezogenen Soldaten bestanden haben, der Konkurrent mithin nur geringfügig schlechter beurteilt worden war (vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - m.w.N. und zuletzt vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 30.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 15.96

    Konkurrentenklage bzgl. einer militärischen Verwendungsentscheidung - Problem der

    Diese Erwägungen begegnen jedenfalls deshalb keinen rechtlichen Bedenken, weil die Berücksichtigung spezieller Erfahrungen für den zu vergebenden Dienstposten rechtlich nicht zu beanstanden ist und das Beurteilungsbild der ausgewählten Soldaten gegenüber demjenigen des Antragstellers nur geringfügig schlechter ist (vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - , vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ZBR 1994, 278> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94

    Rechtsanspruch eines Soldaten auf die Verwendung auf einem bestimmten

    Nur bei annähernd gleicher Eignung, Befähigung und Leistung, d.h. wenn der Antragsteller nur geringfügig schlechter als der andere Soldat beurteilt wäre, hätte die personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen seiner größeren Erfahrung als Dirigent den Ausschlag geben lassen können (Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - undvom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 12.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Dabei kann er im Rahmen der von ihm zu treffenden Auswahlentscheidung insbesondere spezielle Erfahrungen und Vorverwendungen der in Betracht kommenden Bewerber berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 23. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - , vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ZBR 1994, 278 = RiA 1995, 135> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - <NVwZ-RR 2001, 675 >; vgl. zum Anforderungsprofil ferner Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - < Buchholz 232 § 8 Nr. 54 = DÖV 2001, 1044 = NVwZ-RR 2002, 47 = DVBl 2002, 132> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 41.01

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Dabei kann er im Rahmen der von ihm zu treffenden Auswahlentscheidung insbesondere spezielle Erfahrungen und Vorverwendungen der in Betracht kommenden Bewerber berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 23. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - , vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ZBR 1994, 278>, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 48.00 -, vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).
  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 123.00

    Versetzung auf den Dienstposten des Kommandeurs - Grundsatz der Bestenauslese -

    Dabei kann er im Rahmen der von ihm zu treffenden Auswahlentscheidung insbesondere spezielle Erfahrungen und Vorverwendungen der in Betracht kommenden Bewerber berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 23. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - , vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 >, vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ZBR 1994, 278 >, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 48.00 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 18.94

    Auf militärische Verwendungsentscheidung bezogene "Konkurrentenklage" - Anspruch

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, kann und darf es nicht Aufgabe des Gerichts sein, die Einschätzung der personalbearbeitenden Vorgesetzten durch eine eigene oder andere Einschätzung zu ersetzen (Beschluß vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 -).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 18.98

    Ablehnung des Antrags eines Offiziers bei der Besetzung eines neuen Dienstpostens

  • BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 83.91

    Auswahlentscheidung nach der Bestenauslese - Überprüfung einer

  • BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96

    Anspruch eines Berufssoldaten auf die Versetzung auf einen bestimmten

  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 50.93

    Konkurrentenklage hinsichtlich einer Stellenentscheidung beim Militär - Anspruch

  • BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 90.91

    Antrag eines Berufssoldaten auf Versetzung auf einen A 13/A 14-Dienstposten -

  • BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 103.92

    Rechtswidrige Besetzung eines Dienstpostens des Gruppenleiters III 4 im Heeresamt

  • BVerwG, 21.11.1991 - 1 WB 141.91

    Antrag auf eine Dienstpostenbesetzung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

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